BGH: Entschädigung für Nutzungsausfall bei Beschädigung eines Motorrads
Haftungsrecht
Nutzungsausfall
Entschädigung für Nutzungsausfall bei Beschädigung eines Motorrads
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
* 1. Der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kfz zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient, stellt einen Vermögensschaden dar und kann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen. * Weiterlesen…