OLG Hamm: Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle – Gericht klärt die Verkehrssicherungspflichten

Wird eine SB-Tankstelle ab 22.00 Uhr abends mit einem Nachtschalter so betrieben, dass das Bedienungspersonal um Mitternacht einen Schichtwechsel vollzieht, genügt ein vor dem Schichtwechsel durchgeführter Kontrollgang, um Gegenstände, über die Kunden stürzen könnten, vom Boden des Tankstellengeländes zu entfernen. Weiterlesen…