OLG Frankfurt/M.: Haftungsfolgen im Parkverbot

Stößt ein Fahrer bei Dunkelheit gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkw für die Unfallfolgen. Er erhält lediglich 75 % des entstandenen Schadens, betont das OLG Frankfurt/M. mit heute veröffentlichtem Urteil.

Tatbestand:

Der Kl. verlangt Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls, der sich nachts in einem Wohngebiet in Frankfurt/M. ereignete.

Der Kl. hatte sein Fahrzeug unmittelbar hinter einer die Fahrbahn verengenden Verkehrsinsel im Halteverbot am rechten Straßenrand geparkt. Der bekl. Fahrer stieß bei Dunkelheit mit seinem Fahrzeug ungebremst gegen die hintere linke Ecke des klägerischen Pkw. Das klägerische Fahrzeug wurde dadurch gegen ein weiteres – bereits zuvor im Parkverbot abgestelltes – Fahrzeug geschoben und dieses wiederum gegen ein Drittes. Weiterlesen…

AG Charlottenburg: Nutzer eines Elektroautos genießt nicht in jedem Fall Vorrecht

Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass der Nutzer eines Elektrofahrzeugs kein Vorrecht genießt, wenn er es an einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Soweit deshalb das Fahrzeug abgeschleppt worden war und der Fahrer 150 Euro für die Abschleppkosten zahlen musste, um sein Fahrzeug wiederzuerlangen, besteht kein Anspruch gegen das Abschleppunternehmen, die Kosten zurückzuerstatten. Das AG wies die auf Rückzahlung der 150 Euro gerichtete Klage des betroffenen Autofahrers ab. Weiterlesen…