EuGH-Generalanwalt: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer Herstellerin von Brustimplantaten, konnte wirksam auf Frauen beschränkt werden, die in Frankreich operiert wurden

Das Unionsrecht stehe bei seinem gegenwärtigen Stand der Beschränkung des Haftpflichtversicherungsschutzes für Medizinprodukte auf das Hoheitsgebiet Frankreichs nicht entgegen. Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M.: EuGH im Zusammenhang mit mangelhaften PIP-Brustimplantaten eingeschaltet

Das OLG Frankfurt/M. bittet den EuGH um Klärung, ob das unionsrechtliche Verbot einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht nur die EU-Mitgliedstaaten und die Unionsorgane, sondern auch Private bindet.

Sollten auch Private dem Diskriminierungsverbot unterliegen, könne ein Haftpflichtversicherer seinen Deckungsschutz im Zusammenhang mit mangelhaften PIP-Brustimplantaten nicht wirksam auf Schadensfälle in Frankreich beschränken. Das OLG ist das erste Obergericht, welches im Zusammenhang mit der Frage der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers der mangelhaften PIP-Brustimplantate den EuGH anruft. Andere deutsche Instanzgerichte haben entsprechende Klagen bislang – soweit ersichtlich – durchweg abgewiesen. Weiterlesen…