Stefan Sawatzki, Rechtsbeobachtung als Aufgabe der Compliance-Funktion unter Solvency II

Mit der Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie in das deutsche Aufsichtsrecht haben sich die Anforderungen an die Geschäftsorganisation von Erst- und Rückversicherungsunternehmen durchgreifend verändert. Eine signifikante Neuerung ist, dass die Unternehmen nach § 29 VAG erstmals obligatorisch eine „Funktion zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen (Compliance-Funktion)“ als Teil ihres internen Kontrollsystems einrichten müssen.

Der aktuelle Beitrag von Stefan Sawatzki beschreibt, inwieweit die gesetzliche Aufgabenbeschreibung Rechtsbeobachtung durch die Compliance-Funktion voraussetzt, und zeigt Anhaltspunkte für die praktische Umsetzung in den Unternehmen auf.

(abgedr. in VersR  2016, 1410)