VG Berlin: Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen
Ein Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen, wenn die Verkehrssituation vor der Rettungswache ansonsten zu wesentlichen Verzögerungen beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen führt. Das hat das VG Berlin entschieden.