Tim Stoffregen, Zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle

Kausalitätsprobleme sind in Wissenschaft und Praxis allgegenwärtig. Bereits Erstsemester müssen sich z. B. mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit einer Person die Folgen ihrer Handlung strafrechtlich zurechenbar sind. Die Begriffe Kausalität und Zurechnung begegnen Juristen hier erst-, aber nicht letztmalig. Vielmehr ziehen sich diese Topoi quer durch alle Rechtsgebiete. Zu denken ist dabei vor allem an das Schadensersatz- und Deliktsrecht (§§ 249 ff., 280 ff., 823 ff. BGB), aber auch an nicht sofort auf der Hand liegende Bereiche wie das Anfechtungsrecht (§§ 119 ff. BGB), das Revisionsrecht (§§ 542 ff. ZPO und §§ 333 ff. StPO) und die Verfahrens- und Abwägungsfehlerlehre des Verwaltungsrechts (z. B. § 46 VwVfG und § 214 BauGB). Weiterlesen…