BSG: Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Der 12. Senat des BSG hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen und die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Weiterlesen…

OLG Hamm: Juristische Klausuren rechtsfehlerhaft bewertet – Schadensersatzanspruch für „betroffenen“ Jurastudenten?

Amtspflichtwidrig falsch bewertete juristische Klausuren begründen keinen Schadensersatzanspruch des betroffenen Studenten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Klausuren bei der Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe besser hätten bewertet werden müssen. Weiterlesen…