OLG Oldenburg: Sturz auf dem Schulparkplatz – OLG klärt Verantwortung für einen Sturz in der Dunkelheit

Wer für ein Grundstück verantwortlich ist, muss grundsätzlich Vorkehrungen dafür treffen, dass niemand, der sich bestimmungsgemäß auf dem Grundstück aufhält, zu Schaden kommt. Über die Frage, wie weit diese sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ geht, kommt es häufig zu Streit. Der 4. Senat des OLG Oldenburg hat jetzt in einem solchen Fall den Umfang der Verkehrssicherungspflicht konkretisiert.

Tatbestand:

Eine Frau war in L. nach einem Elternabend im Dunklen auf zwei Treppenstufen des Schulgeländes zu Fall gekommen und hatte sich verletzt. Die Außenbeleuchtung des Schulgeländes war ausgefallen. Die Frau verlangte vom Schulträger Schmerzensgeld und Schadensersatz von zusammen rd. 15.000 Euro. Sie war der Auffassung, der Schulträger hätte eine ausreichende Beleuchtung sicherstellen müssen. Jedenfalls müsse durch eine Notfallbeleuchtung ein minimaler Standard gewährleistet sein. Weiterlesen…