OLG Oldenburg: Hundebiss mit Folgen

Ein Hundehalter ist unter Umständen gut beraten, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn er haftet grundsätzlich für Schäden, die das Tier jemandem zufügt, aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Tierhalterhaftung. Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hatte jetzt über einen solchen Fall zu entscheiden. Weiterlesen…