AG Nürnberg: Lieber auf die nächste U-Bahn warten

Das AG Nürnberg erachtet die akustischen und optischen Warnsignale, welche vor dem Schließen von U-Bahntüren der Nürnberger U-Bahn zu hören und zu sehen sind, für ausreichend.

Tatbestand:

Der Kl. wollte im Juni 2016 in einen U-Bahn-Zug an der U-Bahnhaltestelle „Plärrer“ in Nürnberg einsteigen. Dabei wurde er zwischen den sich schließenden Türen eingeklemmt, wodurch er seiner Behauptung nach einen Rippenbruch erlitt. Er ist der Auffassung, der Fahrer der U-Bahn hätte darauf achten müssen, dass die Türen nicht geschlossen werden. Ferner hätte die Lichtschranke so eingestellt sein müssen, dass ein Einklemmen eines Fahrgastes nicht möglich ist. Die beklagte Verkehrs-AG wendet hingegen ein, dass der Kl. trotz eines Signaltons und blinkender roter Warnlampe in die U-Bahn eingestiegen sei. Der Kl. hat die Verkehrs-AG bei dem AG Nürnberg auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes verklagt, das seiner Ansicht nach mindestens 1500 Euro betragen sollte. Weiterlesen…