LG Saarbrücken: Verletzung der Schadensminderungspflicht durch unterlassene oder verspätete Übersendung des Schadensgutachtens an den Versicherer

Straßenverkehr
Schadensminderungspflicht
Verletzung der Schadensminderungspflicht durch unterlassene oder verspätete Übersendung des Schadensgutachtens an den Versicherer
BGB § 254
1. Der Geschädigte kann durch verzögerte Weiterleitung eines Schadensgutachtens gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, wenn er durch die Verzögerung den Nachweis einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit vereitelt. Weiterlesen…