BGH legt Fragen zum Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf dem EuGH zur Vorabentscheidung vor
Der Kl. bestellte im Jahr 2014 über die Internetseite der Bekl., einer Onlinehändlerin, eine „D.“ Matratze zum Preis vom 1094,52 Euro. Die Matratze war bei Auslieferung mit einer Schutzfolie versehen, die der Kl. nach Erhalt entfernte. Einige Tage später teilte er der Bekl. per E-Mail mit, dass er die Matratze leider zurücksenden müsse und der Rücktransport durch eine Spedition veranlasst werden solle. Als die Bekl. dieser Aufforderung nicht nachkam, beauftragte der Kl. selbst eine Speditionsfirma. Weiterlesen…