Katja Labusga: Die Ersatzfähigkeit von Unternehmensgeldbußen im Innenregress gegen verantwortliche Vorstandsmitglieder
Wird in einem Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen – etwa im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder des Kartellrechts – so besteht für die (Strafverfolgungs-)Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Geldbuße gegen das Unternehmen zu verhängen. Eine solche Sanktion kann also neben der Bestrafung der Täter, die die Pflichtverletzung in eigener Person begangen haben, erfolgen. Man spricht insofern auch von der sogenannten Verbandsgeldbuße. Weiterlesen…