OLG Celle bestätigt seine Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen

Der 3. Zivilsenat hat sich am 14. 9. 2016 in insgesamt acht Urteilen (3 U 207/15 -; – 3 U 230/15 -; – 3 U 37/16 -; – 3 U 38/16 -; – 3 U 86/16 -; – 3 U 136/16 -; – 3 U 154/16 – und – 3 U 166/16) mit der Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen befasst.

Die Bausparer begehrten mit ihren erhobenen Klagen die Feststellung des Fortbestehens der jeweils von der in H. ansässigen Bausparkasse gekündigten Verträge. Dabei ging es im Wesentlichen um zwei Fallkonstellationen:

1. Die Bauparkasse hatte gekündigt, weil die Bausparer zehn Jahre nach Zuteilungsreife der Verträge noch keine Darlehen in Anspruch genommen hatten und für die angesparten Gelder weiterhin den jeweils vereinbarten Sparzins erhalten wollten. In diesen Fällen hält der Senat – wie das OLG Hamm (vom 22. 6. 2016 – 31 U 234/15 -; – 31 U 271/15 – und – 31 U 278/15) und das OLG Koblenz (vom 29. 7. 2016 – 8 U 11/16) – die Kündigungen für gerechtfertigt, weil sich die Bausparkasse auf das in § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB geregelte Kündigungsrecht berufen konnte. Den abweichenden Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 30. 3. 2016 (9 U 171/15 – VersR 2016, 865) und vom 4. 5. 2016 (9 U 230/15) ist der Senat nicht gefolgt.

2. Im Gegensatz dazu steht die zweite Fallkonstellation, in der der Senat die Kündigungen der Bausparkasse für unberechtigt erklärt hat. In diesem Fällen hatte die Bausparkasse unter Berufung auf § 488 Abs. 3 BGB die Kündigung erklärt, weil die Bausparsumme unter Einberechnung von Bonuszinsen nach ihrer Ansicht erreicht sei. Dieser Auffassung ist der Senat nicht gefolgt. Entscheidend für das Entstehen der Bonuszinsen sei eine Erklärung des Bausparers (Verzicht oder Kündigung). Seine Erklärung könne nicht durch die Bausparkasse ersetzt werden.

Der Senat hat in allen Fällen die Revision gegen seine Urteile zugelassen.

Beim OLG Celle sind derzeit ca. 130 weitere Fälle anhängig, in denen sich Bausparer gegen die Kündigung ihrer Verträge wenden, die überwiegend die erste Fallkonstellation betreffen.

OLG Celle, Urteile vom 14. 9. 2016 (3 U 207/15; 3 U 230/15; 3 U 37/16; 3 U 38/16; 3 U 86/16; 3 U 136/16; 3 U 154/16 und 3 U 166/16)

(Pressemitteilung des OLG Celle vom 14. 9. 2016)