Dr. Wessel Heukamp und Dr. Bettina Stepanek zum Provisionsabgabeverbot

Das sogenannte Provisionsabgabeverbot hat bekanntermaßen in Deutschland schon lange Bestand. Es untersagt Vermittlern von Versicherungsverträgen, einen Teil der Provision, die sie als Vergütung für die Vermittlung des jeweiligen Versicherungsprodukts vom Versicherer erhalten, an die eigenen Kunden weiterzugeben.

Nun sieht der am 18. 1. 2017 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie de lege ferenda eine unmittelbare einfachgesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbots im VAG vor. Die Norm erklärt darüber hinaus verbotswidrige vertragliche Vereinbarungen für unwirksam und revidiert damit die Rechtsprechung des BGH, der einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot als zivilrechtlich unbeachtlich qualifiziert hatte.

Die Autoren untersuchen die geplante Übernahme des umstrittenen Verbots vor dem Hintergrund der Kritik an der Regelung.

(Der Beitrag ist erschienen in VersR 2017, 193)