LG Bamberg: Trotz Widerspruchs gem. § 5 a VVG a. F. keine Rückabwicklung eines bereits gekündigten und vollständig erfüllten Vertrags

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Trotz Widerspruchs gem. § 5 a VVG a. F. keine Rückabwicklung eines bereits gekündigten und vollständig erfüllten Vertrags
VVG a. F. § 5 a
Ein bereits gekündigter und beiderseitig vollständig erfüllter Vertrag kann von Rechts wegen durch einen Widerspruch bzw. Widerruf gem. §§ 5 a, 8 Abs. 4 VVG a. F. nicht mehr nachträglich bzw. nochmals mit Ex-tunc-Wirkung beendet werden (entgegen BGH VersR 2013, 1513 Tz. 24; VersR 2014, 817 Tz. 36).
LG Bamberg, Urteil vom 1. 8. 2016 (2 O 42/16 Ver)
– nicht rechtskräftig –

(vollständig abgedr. in VersR 2017, 145)