Prof. Dr. Peter Reiff, Das Versicherungsvertriebsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie

Am 28.7.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es wird am 23.2.2018 in Kraft treten. Damit hält Deutschland die in Art.42 Abs.1 IDD gesetzte Umsetzungsfrist auf den Tag genau ein. Richtlinie und Umsetzungsgesetz haben gravierende Auswirkungen auf den Vertrieb von Versicherungen in Deutschland, obwohl die Akteure den vor zehn Jahren erfolgten epochalen Umbruch des Rechtsrahmens gerade erst komplett verinnerlicht hatten. Die neuen oder neugefassten Vorschriften betreffen das Berufsrecht der Vermittler und Berater, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Versicherer sowie das Versicherungsvertragsrecht. Ziel des aktuellen Beitrags von Prof. Dr. Peter Reiff ist es, diese Regelungen vorzustellen, Zweifelsfragen aufzuspüren sowie wenn möglich aufzulösen und die Reform zu bewerten.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2018, 193)