In einer Auslegungsentscheidung hat die BaFin nun geregelt, wie Staatenrisiken unter dem Aufsichtsregime Solvency II im Rahmen des Grundsatzes des unternehmerischen Vorsicht sowie bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ORSA) und Kreditbeurteilung zu behandeln sind.
Sie richtet sich an deutsche Erst- und Rückversicherer, die unter Solvency II fallen. Hauptadressaten sind Unternehmen, die die Standardformel anwenden, da wesentliche Staatenrisiken bei internen Modellen bereits Berücksichtigung finden.
BaFin, Publikationen und Daten