OLG Nürnberg: Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von einer selbstständigen Tätigkeit

Versicherungsvertragsrecht
Rechtsschutzversicherung
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von einer selbstständigen Tätigkeit
VVG § 125; ARB 2000 § 23
1. Die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen oder sonst selbstständigen Tätigkeit erfordert eine Gesamtbetrachtung.
2. Die Finanzierung einer Immobilie mit fremden Mitteln ist nicht generell eine sonstige selbstständige Tätigkeit. Die Nennung fremdfinanzierter Immobilien in § 23 ARB 2000 dient nur der Umschreibung einer selbstständigen Tätigkeit, nimmt dieses Risiko aber nicht vollständig aus dem privaten Bereich heraus. Die Risikobegrenzung steht Versicherungsschutz nur entgegen, wenn die Immobilie mit einer selbstständigen Tätigkeit in Zusammenhang steht.
3. Die Vermietung einer fremdfinanzierten Immobilie ist private Vermögensverwaltung und unterfällt der Deckung für den privaten Bereich.
OLG Nürnberg, Hinweis vom 21. 3. 2016 (8 U 2644/15)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2015, 358.

(abgedr. in VersR 2016, 1371)