VersR BLOG: Bäumchen, Bäumchen wechsel dich

Die richtige Seitenwahl ist entscheidend

Das OLG Nürnberg hatte sich mit einer heiklen Frage zu befassen. Ein Streit zwischen einem Rennrad- und einem Autofahrer war eskaliert. Der Rennradfahrer behauptete, der Autofahrer habe ihn vorsätzlich zu Fall gebracht, aus Ärger darüber, dass er ihn bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr überholt habe. Der Haftpflichtversicherer teilte die Einschätzung des Radfahrers und versagte seinem VN die Deckung wegen Vorsatz. Sodann trat er dem Rechtsstreit auf Seiten des Radfahrers bei. Das OLG Nürnberg hat ein rechtliches Interesse des Versicherers, auf Seiten des den Vorsatz behauptenden Geschädigten dem Prozess beizutreten, bejaht (VersR 2022, 815). Begründung: Der Versicherer habe ein Interesse, prozessual darauf hinzuwirken, dass seine Deckungsablehnung Bestand habe. Versicherungsvertragliche Treue- und Rücksichtnahmepflichten seien in solchen Fällen suspendiert. Weiterlesen…

OLG Nürnberg: Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen

Das LG Nürnberg-Fürth – und ihm folgend das OLG Nürnberg – hat entschieden, dass ein Tierhalter, der bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, die dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben. Weiterlesen…

OLG Nürnberg: Im Einzelfall kann die Haftung eines Fahrzeughalters bei einem Unfall mit einem Fußgänger vollständig entfallen

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Betriebsgefahr, die von einem Kfz ausgeht, bei grob verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers vollständig entfallen kann, wobei dies jeweils im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zu klären ist. Weiterlesen…

OLG Nürnberg: Besucher können im Schwimmbad keine „Rundum“-Kontrolle erwarten

Der 4. Zivilsenat des OLG Nürnberg hat die Berufung eines Kl. zurückgewiesen, welcher nach einem Unfall, den er nach seinem Vortrag im Sprungbecken des W.-Bads durch das Verhalten eines Springers erlitten hatte, Schadensersatz von der Stadt Nürnberg verlangte. Von der Bekl. könne nicht verlangt werden, dass diese jeden einzelnen Springer ständig beaufsichtige und jeden einzelnen Sprung gesondert freigebe. Weiterlesen…

OLG Nürnberg: Zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschlusses und des Handelns auf eigene Gefahr

Das OLG Nürnberg hat klargestellt, dass für die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses hohe Anforderungen gelten, insbesondere sei ein solcher nicht anzunehmen, wenn der Schädiger eine Haftpflichtversicherung habe. Derjenige, der sich bewusst oder fahrlässig Gefahren aussetze, willige zwar nicht in die Schädigung ein, könne aber wegen Mitverschuldens verpflichtet sein, seinen Schaden ganz oder zum Teil selbst zu tragen. Weiterlesen…