Covid-19 und Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Deckungsklage gegen Betriebsunterbrechungsversicherer?

In der Entscheidung des österreichischen OGH vom 24.3.2021 (7 Ob 42/21h) hatte sich das Höchstgericht mit der Frage zu beschäftigen, ob die Rechtsschutzversicherung Klagen gegen den Betriebsunterbrechungsversicherer in Zusammenhang mit Covid-19 deckt.

Die klagende VN betreibt ein Hotel. Aufgrund der behördlich angeordneten „Betriebsschließungen“ war der Beherbergungsbetrieb der VN pandemiebedingt vom 16.3.2020 bis zum Saisonende am 19.4.2020 geschlossen. Die VN begehrte Rechtsschutzdeckung für ein gegen ihren Betriebsunterbrechungsversicherer anzustrengendes Verfahren, mit dem die VN Deckung für den Verdienstentgang anstrebt, der aufgrund von Covid-19 erlassenen Betretungsverbote bzw. Betriebsschließungen entstanden ist. Weiterlesen…

Allmählichkeitsklausel intransparent

Ohne Definition von „Ereignis“ und „Einwirkung“ kein wirksamer Ausschluss

Die ARB 2015 (Musterbedingungen des VVÖ) enthalten als einen Risikoausschluss die sog. Allmählichkeitsklausel: Es besteht demnach in der Rechtsschutzversicherung kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Ereignissen, die auf allmähliche Einwirkungen zurückzuführen sind. Der OGH (7 Ob 118/20h = ZVers 2021, 17 m. Anm. Gisch) hat jüngst eine inhaltsgleiche Klausel in den ARB 1994 für intransparent i.S.d. § 6 Abs 3 KSchG und damit für unwirksam erklärt: In den ARB werde der Begriff „Ereignis“ nicht definiert. Der Begriff „Ereignis“ erfahre keine wie immer geartete Umschreibung, sodass für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer völlig offenbleibe, was darunter zu verstehen sein solle. Auch der Begriff der Einwirkungen werde in keiner Weise konkretisiert, sodass insgesamt völlig unklar sei, welche Art von Einwirkung zu welchem Ereignis führen müsse, um die Voraussetzungen des Risikoausschlusses zu erfüllen. Der Versicherungsnehmer könne damit auch nicht erkennen, welche Interessen, die er mit Rechtsschutz wahrzunehmen beabsichtige, im ursächlichen Zusammenhang mit dem nicht weiter konkretisierten auf allmähliche Einwirkung zurückzuführenden Ereignis stünde und daher vom genannten Risikoausschluss umfasst seien. Die Klausel sei insoweit intransparent. Weiterlesen…

OLG Düsseldorf: Frist zur Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens in ARB und § 128 VVG

Versicherungsvertragsrecht
Rechtsschutzversicherung
Frist zur Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens in ARB und § 128 VVG
VVG § 128; ZPO § 256; ARB 2000 § 18
* 1. Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers ist auf eine Instanz beschränkt. Eine Zusage von Rechtsschutz, die von vorneherein alle überhaupt nach dem Streitwert der Sache in Betracht kommenden Rechtszüge umfasst, ist in den ARB nicht vorgesehen. *
* 2. Es bleibt offen, ob eine in den ARB genannte Frist für die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens gegen § 128 S. 1 VVG verstößt. Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre nicht schon allein deshalb das gesamte Schiedsgutachterverfahren mit der Folge unwirksam, dass das Rechtsschutzbedürfnis gem. § 128 S. 3 VVG als anerkannt gilt. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn mit dem Hinweis auf das Schiedsgutachterverfahren eine Fristsetzung verbunden ist und diese unwirksam sein sollte. *
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. 5. 2018 (I-4 U 257/17)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 291)

OGH: Deckungspflicht eines Rechtsschutzversicherers zur Geltendmachung der Deckungspflicht gegenüber anderem Rechtsschutzversicherer

Auslandsrecht (Österreich)
Rechtsschutzversicherung
Deckungspflicht eines Rechtsschutzversicherers zur Geltendmachung der Deckungspflicht gegenüber anderem Rechtsschutzversicherer
ARB 94 Art. 9
Hängt der Ausgang im zu deckenden Prozess bei Fehlen einer klaren Gesetzeslage von einer bisher nicht gelösten Rechtsfrage ab, dann rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass keine oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
OGH, Urteil vom 26. 9. 2018 (7 Ob 123/18 s)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 318)