OLG Nürnberg: Haftung der Pferdehalterin gegenüber der Reiterin im Rahmen einer Reitbeteiligung bei Fehlen von Versicherungsschutz

Haftungsrecht
Tierhalterhaftung
Haftung der Pferdehalterin gegenüber der Reiterin im Rahmen einer Reitbeteiligung bei Fehlen von Versicherungsschutz
BGB §§ 254 Abs. 1, 833 S. 1, 834 S. 1
* 1. Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung zwischen einer Pferdehalterin und einer Reiterin, die es der Reiterin erlaubt, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgelts und Mithilfe im Stall an festgelegten Tagen selbstständige Ausritte mit dem Pferd machen zu dürfen, begründet keine Mithaltereigenschaft der Reiterin. *
* 2. Eine derartige Reitbeteiligung rechtfertigt auch dann nicht ohne Weiteres die Annahme eines konkludent vereinbarten Haftungsausschlusses, wenn Unfälle im Rahmen einer Reitbeteiligung vom Versicherungsschutz der Pferdehalterin ausgenommen sind. *
* 3. Stürzt die Reiterin bei einem selbstständigen Ausritt vom Pferd und kann sie sich nicht entlasten, so ist bei der Prüfung ihrer Ersatzansprüche gegen die Pferdehalterin ein vermutetes Mitverschulden der Reiterin als Tieraufseherin anspruchsmindernd zu berücksichtigen. *
* 4. Bei Unaufklärbarkeit der näheren Umstände des Sturzes können die Haftungsanteile der Halterin und der Reiterin gleich hoch zu bewerten sein. *
OLG Nürnberg, Urteil vom 29. 3. 2017 (4 U 1162/13)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1222)