Michael Graf und Dominique Werner, Das selbstständige Beweisverfahren im Arzthaftungsrecht: Ein immer noch umstrittener Streitvermeider?

In einem aktuellen Aufsatz in der Zeitschrift Versicherungsrecht führen die Autoren Michael Graf und Dominique Werner aus, dass die Entwicklung der Rechtsprechung der letzten Jahre zum selbstständigen Beweisverfahren für eine uneingeschränkte Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsrecht spricht. Mithin können bei entsprechend schlüssigem und konkretem Tatsachenvortrag (§ 487 Nr. 2 ZPO) sowohl der Behandlungs- als auch der Aufklärungsfehler Gegenstand des Beweisverfahrens sein. Ein vom Antragsteller gut aufbereitetes selbstständiges Beweisverfahren stellt in den meisten Medizinschadensfällen eine sehr gute Möglichkeit dar, um den Arzthaftungsfall einer streitvermeidenden Klärung und einer anschließenden gütlichen Regulierung oder Erledigung zuzuführen. Es ist an der Zeit, dass die Anwaltschaft und auch die Gerichte dieses Verfahren als sinnvolles Instrument der Streitvermeidung anerkennen und fördern; entsprechend dem Rechtsgedanken des § 485 Abs. 2 S. 2 ZPO sollte „gemeinsam“ der Vermeidung eines Rechtsstreits „gedient“ werden.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2017, 913)