OLG Hamburg: Sachverständigengutachten über Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

Prozessrecht
Selbstständiges Beweisverfahren
Sachverständigengutachten über Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
ZPO § 485
1. An den medizinischen Sachverständigen können im selbstständigen Beweisverfahren auch Fragen zur Begutachtung gegeben werden, die den Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht betreffen.
2. Ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen kann im selbstständigen Beweisverfahren auch dann gegeben sein, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, jedoch für eine abschließende Klärung weitere Aufklärung erforderlich erscheint.

OLG Hamburg, Beschluss vom 11. 10. 2016 (1 W 68/16)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. hierzu den Beitrag von Graf/Werner VersR 2017, 913.

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 967)