Das LG Frankfurt/M. hat heute entschieden, dass das Land Hessen einem Anhänger von Eintracht Frankfurt Schadensersatz und Schmerzensgeld schuldet. Polizeibeamte hatten ihn bei einem Polizeieinsatz in der Commerzbank Arena über eine Bande gestoßen. Der Fan erlitt einen Lendenwirbelbruch.
Am 21.2.2019 fand ein Spiel von Eintracht Frankfurt in der Commerzbank-Arena in Frankfurt statt. Fußballfans hatten zwischen Spielfeld und Heimtribüne ein mehrere Meter langes Transparent mit unangemessener Aufschrift ausgelegt. Einige Polizeibeamte begaben sich dorthin, um das Banner zu beschlagnahmen. Ein Fußballfan, der spätere Kläger, trat den Beamten aggressiv entgegen und versuchte, die Beschlagnahme zu verhindern, u.a. griff er nach dem Banner und stellte einem Beamten ein Bein. Ein erster Polizeibeamter schubste den Kläger sodann in Richtung der Bande am Spielfeldrand. Der Kläger blieb dort stehen und hatte keinen Zugriff mehr auf das Transparent. Der Polizeibeamte drehte ihm daraufhin den Rücken zu und unterstützte seine Einheit beim weiteren Abtransport des Transparents. Als das Banner bereits mehrere Schritte vom Kläger entfernt worden war, traten zwei weitere Polizeibeamte auf ihn zu und stießen ihn über die Bande. Der Kläger schlug unglücklich auf dem Boden auf und erlitt eine Lendenwirbelfraktur.
Die für Amtshaftungssachen zuständige Kammer des LG Frankfurt/M. hat auf Grundlage einer Zeugenaussage, Polizeiberichten und Videoaufnahmen festgestellt, dass die beiden Polizeibeamten, die den Kläger über die Bande stießen, ihre Amtspflichten verletzt haben. „Von dem Kläger ging ab dem Zeitpunkt keine Gefahr mehr aus, als er nach dem Stoß des ersten Beamten an der Bande stand. Weder drohte der Kläger erneut den Abtransport des Banners zu behindern, noch Polizeibeamte anzugreifen“, erklärte das Gericht. Das hätten die beiden weiteren Polizeibeamten aus ihrer Perspektive auch erkennen können, zumal der erste Beamte dem Kläger bereits den Rücken gekehrt und weitergegangen sei und der Kläger ohne weitere Regungen an der Bande stehen geblieben sei. Ob die Polizeibeamten, die den Kläger sodann über die Bande stießen, subjektiv davon ausgingen, von ihm drohe weitere Gefahr, sei nicht entscheidend. Maßgeblich sei vielmehr, „wie ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Amtswalter die Sachlage zum Zeitpunkt des polizeilichen Handelns eingeschätzt hätte“, so die Kammer.
Dem Kläger stehe ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zu, urteilte das Gericht. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Kläger wegen der Lendenwirbelfraktur sechs Tage im Krankenhaus behandelt werden musste und rund sechs Wochen arbeitsunfähig war. Außerdem habe das Land Hessen dem Kläger Krankenkosten in niedriger dreistelliger Höhe zu ersetzen sowie etwaige künftige (Folge-)Schäden aus dem Vorfall.
Mit dem heutigen zivilrechtlichen Urteil wurde keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Polizeibeamten sich nach dem Strafrecht wegen einer Körperverletzung zu verantworten haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum OLG Frankfurt/M. angefochten werden.
LG Frankfurt/M., Urteil vom 26.2.2020 (2-04 O 289/19) – nicht rechtskräftig