OLG Nürnberg: Aufklärungspflicht bei Vermittlung einer Lebensversicherung als Anlagegeschäft

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Aufklärungspflicht bei Vermittlung einer Lebensversicherung als Anlagegeschäft
VVG § 6
* 1. Auch bei nach der VVG-Reform 2008 abgeschlossenen Verträgen ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kl. bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, wenn sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft darstellt. * Weiterlesen…