BGH: Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes nach der seit dem 13.10. 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 S. 2 des Telemediengesetzes (TMG) zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtsinhabers gem. § 7 Abs. 4 TMG n.F. in Betracht. Weiterlesen…