BGH: Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden
Der XI. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass die in den AGB einer Sparkasse enthaltene Klausel
„Nummer 11 Aufrechnung und Verrechnung
(1) Aufrechnung durch den Kunden
Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.“
bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam ist. Weiterlesen…