LSG Celle-Bremen: Anspruch auf Blindenhund gegenüber der Krankenkasse

Das LSG Celle-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Blinder mit einem Langstock nur unzureichend versorgt sein kann, wenn die Orientierung durch Schwerhörigkeit zusätzlich beeinträchtigt wird.

Tatbestand

Geklagt hatte ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Osnabrück, der bis auf ein minimales einseitiges Restsehvermögen erblindet war. In jüngerer Zeit kam eine Schwerhörigkeit hinzu. Zur Orientierung außerhalb der Wohnung nahm er bisher die Hilfe seiner Frau in Anspruch. Als er bei seiner Krankenkasse einen Blindenhund beantragte, verwies diese ihn zunächst auf einen Blindenlangstock nebst Mobilitätstraining. Dem hielt der Kl. entgegen, dass ein Blindenhund ihm eine viel bessere Hilfe bieten könne. Weiterlesen…

AG München: Hundeelend

Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung besteht nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz.

Tatbestand:

Der 39-jährige Kl. ist blind und infolgedessen auf seinen Blindenführerhund „F.“ angewiesen. Er hatte bei dem bekl. Versicherer eine Reiserücktrittskostenversicherung für eine Reise mit seiner Mutter nach F. (Spanien) in der Zeit vom 18. bis 27.6.2016 abgeschlossen. Dieser Blindenhund erlitt vor der Reise eine akute Erkrankung in Form eines epileptischen Anfalls und war daher vom 5. bis 28.6.2016 in medizinischer Behandlung und flugunfähig. Der Kl. stornierte daher die Reise umgehend. Der Reiseveranstalter stellte ihm Stornokosten in Höhe von insgesamt 990 Euro in Rechnung. Der Kl. meldete den Schaden seinem Versicherer. Dieser lehnte die Erstattung ab. Weiterlesen…