OLG Hamm: Gefährlicher Busausstieg – alle müssen aufpassen

Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kfz verletzt, können alle Beteiligten – Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz – für den Unfall verantwortlich sein. Hierauf hat der 11. Zivilsenat des OLG Hamm in einem zwischen beteiligten Versicherern des Busunternehmens und des beteiligten Kfz geführten Regressprozess hingewiesen und so unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des LG Arnsberg die Haftung der an dem Unfall Beteiligten geklärt. Weiterlesen…

OLG Hamm: Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus – Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht

Der Fahrer eines Linienbusses darf den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. Weiterlesen…

LSG Darmstadt: Busfahrer ohne eigenen Bus ist als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig

Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Als Beschäftigung gilt die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine solche Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation. Busfahrer ohne eigenen Bus sind regelmäßig abhängig beschäftigt. Dies entschied der 1. Senat des LSG Darmstadt. Weiterlesen…