BVerfG: Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden

Die 4. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde. Diese genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 S. 1 BVerfGG, der verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss. Weiterlesen…