BGH: Erstattungsfähigkeit der vom Haftpflichtversicherer einer Partei getragenen Kosten für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters

Prozessrecht
Privatgutachten
Erstattungsfähigkeit der vom Haftpflichtversicherer einer Partei getragenen Kosten für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters
ZPO § 104
* Der Geltendmachung der für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht von der Partei selbst, sondern von einem hinter der Partei stehenden (im Streitfall: Haftpflicht-)Versicherer getragen wurden (Fortführung von Senat VersR 2011, 1584 Tz. 13). *
BGH, Beschluss vom 25. 10. 2016 (VI ZB 8/16, Köln)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 442)

BGH: Verwendung von sozialmedizinischem Gutachten mit unzureichend anonymisierten personenbezogenen Daten in anderen Gerichtsverfahren

Haftungsrecht

Persönlichkeitsrecht

Verwendung von sozialmedizinischem Gutachten mit unzureichend anonymisierten personenbezogenen Daten in anderen Gerichtsverfahren
BGB § 823 Abs. 1; BDSG § 7 S. 1; Richtlinie 95/46/EG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Buchst. c
* 1. Die Erbin einer gesetzlich krankenversicherten Patientin kann von der Krankenkasse keine immaterielle Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Patientin durch die Verwendung eines schriftlichen, die Patientin betreffenden, unzureichend anonymisierten sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren verlangen. Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich (Festhaltung an Senat BGHZ 201, 45 = VersR 2014, 847 Tz. 8 ff.). * Weiterlesen…