Hinweise des Luftfahrt-Bundesamtes zu Fluggastrechten: Anspruch auf pauschalen Schadensersatz

In einer aktuellen Nachricht vom 7. 10.  2016 gibt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Hinweise zu Fluggastrechten:
Im Zusammenhang mit aktuellen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs der Luftfahrtunternehmen Air Berlin und TUIfly weist das LBA auf Folgendes hin:

Passagieren, die einen Flug im Gebiet der EU antreten oder die einen Flug zu einen EU-Mitgliedstaat, der durch ein europäisches Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, in einem Drittstaat antreten, werden durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Rechte im Fall von Flugannullierung, Nichtbeförderung und großer Verspätung eingeräumt. Die Verpflichtung obliegt dabei stets dem ausführenden Luftfahrtunternehmen. Weiterlesen…