LG Köln: Kein Schmerzensgeld für Lehrkraft wegen Kritik an den Unterrichtsmethoden

Kritik an Unterrichtsmethoden von Lehrern oder deren Umgang mit Schülern durch die Eltern ist keine Seltenheit. Eine Lehrerin einer 5. Klasse begegnete der ihr gegenüber geäußerten Kritik mit einer nicht alltäglichen Reaktion: sie verklagte den Jahrgangselternsprecher vor dem LG Köln auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 30.000 Euro. Weiterlesen…