LSG Mainz: Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbstständig beschäftigt

Eine Radiomoderatorin, die bei einem privaten Rundfunksender tätig ist und die Programmgestaltung eigenverantwortlich vornimmt, ist selbstständig beschäftigt. Dies hat der 6. Senat des LSG Main entschieden. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss sie nicht zahlen, weil sie als Selbstständige von der Versicherungspflicht befreit ist. Weiterlesen…