LSG Mainz: Die Regelungen über ein Teilruhen von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen gleichzeitigen Bezugs einer Entschädigung als Mitglied des Europäischen Parlaments sind mit dem GG vereinbar

Der zuständige Rentenversicherungsträger ist zu Recht von einem Ruhen der Regelaltersrente des Kl. entsprechend der in seinem Fall maßgeblichen Rechtslage von 80 % während des Bezugs einer Entschädigung als Mitglied des Europäischen Parlaments ausgegangen.

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LSG Mainz: Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbstständig beschäftigt

Eine Radiomoderatorin, die bei einem privaten Rundfunksender tätig ist und die Programmgestaltung eigenverantwortlich vornimmt, ist selbstständig beschäftigt. Dies hat der 6. Senat des LSG Main entschieden. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss sie nicht zahlen, weil sie als Selbstständige von der Versicherungspflicht befreit ist. Weiterlesen…