OLG Hamm: Fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss Patient beweisen

Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm das erstinstanzliche Urteil des LG Arnsberg bestätigt. Weiterlesen…