Prof. Dr. Alexander Bruns , Unentgeltliche Verträge und Gefälligkeitsverhältnisse – Die Perspektive des Versicherungsrechts

Unentgeltliche Verträge und Gefälligkeitsverhältnisse sind auch im Privatversicherungsrecht von Bedeutung. Dabei ist – so der Autor Prof. Dr. Alexander Bruns  – die bürgerlich-rechtliche Einordnung und Ausformung der Rechtsverhältnisse auch versicherungsrechtlich relevant, naturgemäß ohne Fragen des Versicherungsrechts abschließend beantworten zu können. Während der Bereich der unentgeltlichen Verträge mit Auftrag, Schenkung, Leihe und unentgeltlicher Verwahrung relativ klar umgrenzt ist, weist der durchaus schillernde Sammelbegriff der Gefälligkeitsverhältnisse erhebliche dogmatische Unschärfen auf. Weiterlesen…

Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, Unentgeltliche Verträge und Gefälligkeitsverhältnisse – Die Perspektive des Haftungsrechts

Die Analyse der Haftung für unentgeltliche Leistungen steht aus Sicht des Autors Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit von vornherein im Kontrast zur Haftung für entgeltliche Leistungen. Der entgeltliche Austausch bildet den Normalfall eines Leistungsverhältnisses zwischen zwei Rechtsträgern und auf diesen Normalfall ist die Haftungsordnung ausgerichtet. Die unentgeltliche Leistung als empirisch und normativ exzentrische Transaktion wirft die Frage auf, ob der Leistende aufgrund der Uneigennützigkeit seines Handelns nicht ein „Sonderhaftungsrecht“ verdient, also eine im Vergleich zu entgeltlichen Leistungen erleichterte Haftung. Spiegelbildlich fragt es sich, ob der „unverdient“ Begünstigte den „regulären“ Haftungsschutz verdient, ob also eine seinerseits reduzierte Schutzwürdigkeit ein „Sonderhaftungsrecht“ legitimiert. Weiterlesen…