Dr. Rüdiger Werner, Die Verjährungsverlängerung und ihre Auswirkungen auf die D&O-Versicherung

Die Prüfung von Organhaftungsansprüchen nach § 93 Abs. 2 AktG ist zeitaufwendig, sodass häufig ein Anspruchsverlust durch Verjährung nach § 93 Abs. 6 AktG droht. Es stellt sich daher die Frage, unter welchen Bedingungen eine Verjährung durch vertragliche Vereinbarungen in Gestalt einer Verjährungsverlängerung oder eines einseitigen Verjährungsverzichts bzw. sonstiger Maßnahmen verhindert werden kann. Bereits die Vereinbarkeit entsprechender Regelungen mit dem Aktienrecht ist fraglich. Weiterlesen…