Dr. Rüdiger Werner, Die Verjährungsverlängerung und ihre Auswirkungen auf die D&O-Versicherung

Die Prüfung von Organhaftungsansprüchen nach § 93 Abs. 2 AktG ist zeitaufwendig, sodass häufig ein Anspruchsverlust durch Verjährung nach § 93 Abs. 6 AktG droht. Es stellt sich daher die Frage, unter welchen Bedingungen eine Verjährung durch vertragliche Vereinbarungen in Gestalt einer Verjährungsverlängerung oder eines einseitigen Verjährungsverzichts bzw. sonstiger Maßnahmen verhindert werden kann. Bereits die Vereinbarkeit entsprechender Regelungen mit dem Aktienrecht ist fraglich. Weiterhin stellt sich die Frage, welche Auswirkungen entsprechende Vereinbarungen auf eine seitens der Gesellschaft zugunsten des betroffenen Organmitglieds abgeschlossene D&O-Versicherung haben und ob nicht der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Verlust des Deckungsschutzes führt. Der aktuelle Beitrag von Dr. Rüdiger Werner gibt einen Überblick über die in diesem Zusammenhang offenen Rechtsfragen.

(abgedr. in VersR 2016, 1352)