OLG Koblenz: Unfall in der Waschstraße – Halter haftet nicht aus Betriebsgefahr

Ein Kfz, das ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen wird, befindet sich nicht „in Betrieb“, da bei diesem Vorgang weder die Fortbewegungs- noch die Transportfunktion des Fahrzeugs zum Tragen kommt. Ereignet sich während des automatisierten Wasch- und Transportvorgangs ein Unfall, haftet der Halter des Kfz daher nicht gem. § 7 StVG aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Das hat der 12. Zivilsenat des und damit ein Urteil des LG Koblenz bestätigt. Weiterlesen…

BGH zur Haftung des Betreibers einer Waschstraße – „Auffahrunfall in der Waschstraße“

Sachverhalt:

Der Kl. verlangt von der Bekl. Schadensersatz in Höhe von 1223,19 Euro wegen einer Beschädigung seines Fahrzeugs in einer Waschstraße, die von der Bekl. betrieben wird.

Der Kl. befand sich mit seinem BMW in der von der Bekl. betriebenen Waschstraße. Bei dieser handelt es sich um eine vollautomatisierte Anlage, durch die die Fahrzeuge während des Waschvorgangs von einem Schleppband mit einer geringen Geschwindigkeit gezogen werden. Dabei befinden sich die linken Räder auf der Fördereinrichtung, während die rechten Räder frei über den Boden laufen. Vor dem BMW des Kl. befand sich ein Mercedes, hinter dem BMW befand sich ein Hyundai. Während des Waschvorgangs betätigte der Fahrer des Mercedes grundlos die Bremse, wodurch dieses Fahrzeug aus dem Schleppband geriet und stehenblieb, während der BMW sowie der dahinter befindliche Hyundai weitergezogen wurden. Hierbei wurde der BMW auf den Mercedes und der Hyundai auf den BMW geschoben. Weiterlesen…