OLG Hamm: Anspruchslos nach Zweikampfverletzung im Frauenfußball
Verletzt sich eine Spielerin beim Frauenfußball im Rahmen eines im Kampf um den Ball geführten, üblichen Zweikampfs, stehen ihr keine Schadensersatzansprüche gegen die andere am Zweikampf beteiligte Spielerin zu.
Es gelten die höchstrichterlichen Haftungsregeln bei sportlichen Wettkämpfen mit erheblichem Gefahrenpotenzial, die auch im Männerfußball Anwendung finden.
Ausgehend hiervon hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm mit Hinweisbeschluss vom 22.12.2016 der Berufung einer klagenden Spielerin gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Essen keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die klagende Spielerin hat die Berufung darauf hin am 16.1.2017 zurückgenommen.