LG Kleve: Kein Gerichtsstand am Wohnsitz des vom VN verschiedenen Versicherten

Prozessrecht
Gerichtsstand
Kein Gerichtsstand am Wohnsitz des vom VN verschiedenen Versicherten
VVG § 215 Abs. 1 S. 1
§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG begründet auch bei Klagen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag einen besonderen Gerichtsstand am Wohnsitz des VN, nicht aber am Wohnsitz des Versicherten.
LG Kleve, Beschluss vom 18. 9. 2018 (6 O 30/18)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zum Gerichtsstand nach § 215 VVG LG Potsdam VersR 2017, 1354.

(Der vollständige Beschluss ist abgedr. in VersR 2019,123)