BGH: Keine Streupflicht ohne erkennbare Anhaltspunkte für winterliche Glätte

Haftungsrecht
Verkehrssicherungspflicht
Keine Streupflicht ohne erkennbare Anhaltspunkte für winterliche Glätte (und entsprechende Auslegung einer Gemeindesatzung)
BGB § 823 Abs. 1 und 2
* 1. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten setzt entweder das Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen. * Weiterlesen…