BGH: Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten ist unpfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert worden sind
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen pfändbar ist und daher in der Insolvenz zugunsten der Gläubiger verwertet werden kann.
Sachverhalt und Prozessverlauf:
Die Schuldnerin schloss im Jahr 2010 bei der Bekl. einen Rentenversicherungsvertrag (Riester-Rente) ab. Der Rentenversicherungsvertrag sieht ein Kündigungsrecht für die Schuldnerin vor. Nachdem die Schuldnerin Beiträge in Höhe von insgesamt 333 Euro gezahlt hatte, stellte die Bekl. den Versicherungsvertrag auf Antrag der Schuldnerin beitragsfrei. Am 15.4.2014 eröffnete das AG das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin und bestellte den Kl. zum Insolvenzverwalter. Der Kl. kündigte den Rentenversicherungsvertrag und verlangte von der Bekl. die Auszahlung des Rückkaufswerts. Weiterlesen…