OLG Hamm: Nordschleifenunfall ohne Schutz einer Vollkaskoversicherung

Schließen die Versicherungsbedingungen eines Kfz-Versicherers den Versicherungsschutz für ʺTouristenfahrten auf offiziellen Rennsteckenʺ aus, hat ein VN, der mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines sogenannten Freien Fahrens auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt, keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer. Das hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm am 8.3.2017 beschlossen und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Hagen bestätigt. Weiterlesen…