OLG Nürnberg: Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen
Das LG Nürnberg-Fürth – und ihm folgend das OLG Nürnberg – hat entschieden, dass ein Tierhalter, der bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, die dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben. Weiterlesen…