OLG Saarbrücken: Voraussetzungen für die Erhöhung des Schmerzensgeldes bei verzögerter Schadensregulierung

Haftungsrecht
Schmerzensgeld
Voraussetzungen für die Erhöhung des Schmerzensgeldes bei verzögerter Schadensregulierung
BGB §§ 249, 253
1. Eine Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Schadensregulierung ist nur gerechtfertigt, wenn die verzögerte Zahlung das gem. § 253 BGB geschützte Interesse des Geschädigten verletzt. Davon ist etwa dann auszugehen, wenn der Gläubiger unter der langen Dauer der Schadensregulierung leidet oder den Schadensersatz dazu verwenden kann, um die Auswirkungen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu lindern. Weiterlesen…

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