BVerfG: Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage

Mit am 11. 5. 2017 veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG bekräftigt, dass ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung bestehen kann, wenn in Fällen einer lebensbedrohlichen Erkrankung vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Behandlungsmethoden nicht vorliegen, eine andere Behandlungsmethode aber eine Aussicht auf Besserung verspricht. Allerdings würde es dem Ausnahmecharakter eines solchen Leistungsanspruchs nicht gerecht, wenn man diesen in großzügiger Auslegung der Verfassung erweitern würde. Die notwendige Gefährdungslage liegt erst in einer notstandsähnlichen Situation vor. Anknüpfungspunkt eines derartigen verfassungsrechtlich gebotenen Anspruchs ist deswegen allein das Vorliegen einer durch nahe Lebensgefahr gekennzeichneten individuellen Notlage. Weiterlesen…

BVerfG: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu BGH-Urteil über die Überschussbeteiligung bei kapitalbildender Lebensversicherung

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu BGH-Urteil über die Überschussbeteiligung bei kapitalbildender Lebensversicherung
GG Art. 2, 14, 19 Abs. 4; VAG a. F. §§ 56 a, 81, 81 c; VAG § 294; VVG § 153; BGB §§ 242, 315; BVerfGG §§ 93 a, 93 d
1. Die in Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG enthaltenen objektivrechtlichen Schutzaufträge verpflichten den Gesetzgeber, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Versicherten einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung an den durch die Prämienzahlung geschaffenen Vermögenswerten bei der Ermittlung des bei Vertragsende zuzuteilenden Überschusses angemessen beteiligt werden.
2. Dem Gesetzgeber kommt bei der Erfüllung von Schutzpflichten grundsätzlich ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der auch Raum lässt, etwa konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen. Weiterlesen…

BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach rechtswidriger Freiheitsentziehung

Mit Beschluss vom 29. 6. 2016 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Schmerzensgeldklage stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das LG zurückverwiesen.

Tatbestand:

Im Ausgangsverfahren klagte der Beschwerdeführer erfolglos auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, weil er im Zusammenhang mit Protesten gegen einen Castortransport rechtswidrig in Gewahrsam genommen worden war. Die Klageabweisung verletzte den Beschwerdeführer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG), da das LG insbesondere die Bedeutung der Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG nicht in die gebotene Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls einbezogen hat. Weiterlesen…